Allgemeine geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen unter Ausschluss der Einkaufsbedingungen des Käufers.

Abweichende Vereinbarungen und Verträge sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von uns akzeptiert wurden. Wir akzeptieren nicht die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf Dokumenten des Käufers enthalten sind. Im Falle der Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gelten die vorliegenden Bedingungen zusätzlich.

Angebote – Preise – Auftragsbestätigungen.

Der Käufer ist an die Bestellung gebunden. Der Verkäufer ist erst nach Annahme der Bestellung in Form einer Auftragsbestätigung gebunden. Bei Nichtunterzeichnung durch den Käufer innerhalb von 30 Tagen nach Versand des Angebots verfällt dieses.

Die vereinbarten Preise können einseitig vom Verkäufer geändert werden, z.B. aufgrund von Umständen wie der Änderung des Währungsparitäts, der Schwankungen der Rohstoffpreise und der Einkaufsbedingungen.

Lieferzeit.

Wir werden alles daran setzen, das bestellte Produkt innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern. Bei Verzögerungen kann der Käufer weder die Vertragsauflösung verlangen noch Schadenersatz fordern. Lieferfristen sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen für uns keine verbindlichen Termine dar. Wir behalten uns das Recht auf Teillieferungen vor. Im Falle der Nichtlieferung der Produkte werden eventuell vom Käufer geleistete Anzahlungen ohne Zinsen oder andere Vergütungen zurückerstattet.

Versandfertige Bestellungen können vom Käufer nur auf seine Kosten und Gefahr verzögert werden.

In diesem Fall werden die Waren sofort dem Käufer in Rechnung gestellt, und die Rechnung ist zum normalen Fälligkeitstermin zahlbar. Darüber hinaus können Lagerkosten in Rechnung gestellt werden.

Transport – Lieferung – Annahme.

Die Lieferung und Annahme der Waren erfolgt oder wird als erfolgt angesehen in den Lagern.

Der Käufer wird in die Lager eingelassen, um die Waren vor dem Versand oder Transport zu inspizieren.

Der Transport erfolgt nur nach abweichender Vereinbarung durch den Verkäufer, jedoch stets auf Kosten und Risiko des Käufers.

Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht.

Die Waren bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung des Preises. Wenn der Käufer es unterlässt, seine Verpflichtung zu erfüllen, hat der Verkäufer das Recht, den Kauf durch Mitteilung seines Willens per Einschreiben aufzulösen. Das Risiko für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der gelieferten Waren geht ab Lieferung auf den Käufer über, unabhängig von diesem Eigentumsvorbehalt.

Solange keine Zahlungsschwierigkeiten auftreten, hat der Käufer das Recht, die Waren gemäß dem normalen Geschäftsgang zu verarbeiten oder zu bearbeiten, jedoch nicht zu verpfänden oder als Sicherheit zu hinterlegen. Soweit unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindungen oder Mischungen verändert wird, erwerben wir eine entsprechende Miteigentumsbeteiligung am neuen Produkt. Beim Weiterverkauf unserer Waren gehen die daraus resultierenden Ansprüche des Käufers automatisch auf uns über. Die Abtretung von Forderungen zwischen den Parteien wirkt zwischen den Parteien zurück bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten ist der Käufer verpflichtet, die Anzahl der noch vorhandenen Waren mitzuteilen sowie die geltenden Ansprüche aus dem Weiterverkauf.

Die zur Leihe überlassenen Waren, z.B. Formen, bleiben Sicherheit für die offenen Forderungen des Verkäufers, der daher ein Zurückbehaltungsrecht ausüben darf.

Zahlungen.

Alle unsere Lieferungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, vollständig und ohne Recht auf Zurückhaltung von Garantien sofort zahlbar an die Firma. Zahlungen an Vermittler gelten als nicht existent. Bei Nichtzahlung der Rechnung zum Fälligkeitsdatum ist ab dem Fälligkeitsdatum und ohne vorherige Mahnung automatisch ein Zinsbetrag auf den ausstehenden Rechnungsbetrag fällig, der dem durch das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug bei Handelstransaktionen festgelegten Zinssatz entspricht. Allein durch die Nichtzahlung einer Rechnung zum Fälligkeitsdatum ist automatisch und ohne vorherige Mahnung eine Pauschalentschädigung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags geschuldet, jedoch mindestens 125 € und höchstens 2.500 €. Wenn wir aufgrund von Zahlungsverzug und/oder anderen, dem Auftraggeber zuzuschreibenden Streitigkeiten rechtliche Schritte einleiten müssen, gehen die Inkasso- und sonstigen Gerichtskosten, einschließlich der Anwaltskosten, zu Lasten des Auftraggebers. Diese Kosten werden auf mindestens 10 % des betreffenden Betrags geschätzt.

Darüber hinaus ist dem Verkäufer gestattet, die Durchführung der laufenden Verträge auszusetzen und gegebenenfalls zu kündigen.

Werkzeugkosten werden gemäß den Bedingungen des Werkzeugherstellers bezahlt.

Freistellung.

Wir übernehmen keine Verantwortung für offensichtliche Mängel, die zum Zeitpunkt des Empfangs der Waren nicht gemeldet wurden.

Sofern nicht anders vereinbart, haftet der Verkäufer nur für versteckte Mängel, wenn diese innerhalb von 1 Monat nach Lieferung gemeldet wurden.

Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall auf den Ersatz der mangelhaften Teile.

In keinem Fall sind wir verpflichtet, eine Garantie zu gewähren oder eine Entschädigung zu zahlen:

  • bei höherer Gewalt. Unter höherer Gewalt versteht man die Situation, in der die Durchführung des Vertrags ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft, durch Umstände außerhalb unseres Willens verhindert wird. Als höhere Gewalt gelten unter anderem (aber nicht ausschließlich): das Fehlen ausreichender Versorgungsleistungen (Strom, Wasser usw.), Krankheit unserer Mitarbeiter und der von uns für die Durchführung der Leistung eingesetzten Dritten, unvorhergesehene Maßnahmen der Regierung, Verkehrsbehinderungen, Unfälle mit unserem Transportmittel oder dem von uns eingesetzten Dritten, unvorhergesehene technische Mängel, Feuer, Verstöße gegen Vereinbarungen durch unsere Lieferanten, Terrorismus und Naturkatastrophen, Diebstahl von Materialien, die für die Erbringung der Leistung benötigt werden, Pandemie.
  • im Falle des Austauschs eines Materials durch ein gleichwertiges Produkt;
  • aufgrund einer Handlung oder (vorsätzlichen) Fahrlässigkeit einer beliebigen Person, einschließlich des Käufers oder seiner Beauftragten, mit Ausnahme unseres eigenen Personals;
  • aufgrund einer anderen Verwendung der Materialien als der vernünftigerweise vorhersehbaren.
  • für Schäden, die durch falsche Spezifikationen oder fehlerhafte Informationen verursacht werden, die der Käufer bereitstellt;

Unbeschadet der Beträge, die gegebenenfalls von einer Versicherungsgesellschaft für körperliche und materielle Schäden im Rahmen einer Versicherungspolice ausgezahlt werden, darf die Gesamtschadensersatzleistung, zu der wir aufgrund unserer vertraglichen und/oder außervertraglichen Haftung verpflichtet sein könnten, in keinem Fall höher sein als die vom Käufer im Rahmen dieses Vertrags gezahlten Beträge. Jeglicher mittelbare Schaden, wie indirekter, immaterieller Schaden und Folgeschaden, wird ausgeschlossen.

Insolvenz

Wir haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn uns nach Abschluss eine ungünstige Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Käufers mitgeteilt wird:

Dieses Recht bleibt uns ausdrücklich vorbehalten, wenn beim Käufer eine Pfändung erfolgt, ein Antrag auf Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit (WCO) gestellt wird oder Maßnahmen zur Durchsetzung der Zahlungsfähigkeit des Käufers oder dessen Insolvenz erfolgen. In diesem Fall werden die Ansprüche des Verkäufers sofort und in vollem Umfang fällig.

Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder im Falle einer Pfändung oder eines anderen Falls von Zusammenbruch einer der Parteien wird automatisch eine Schuldverrechnung zwischen allen Schulden und Forderungen zwischen den Parteien durchgeführt, die zum Zeitpunkt des Insolvenzverfahrens, der Pfändung oder des Falls von Zusammenbruch bestehen, unabhängig vom Datum ihrer Fälligkeit, ihrem Zweck oder der Währung, in der sie ausgedrückt sind. Diese Schuldverrechnung ist gegenüber dem Insolvenzverwalter und den übrigen zusammenlaufenden Gläubigern wirksam, die sich daher nicht gegen die von den Parteien vorgenommene Schuldverrechnung wehren können.

Ungeachtet des Rechts des Verkäufers, die Durchführung des Vertrags zu verlangen, berechtigt eine akzeptierte Kündigung zu einer Entschädigung von 30 % als Vergütung für Ausgaben und entgangenen Gewinn, ohne dass der Verkäufer den Umfang oder das Bestehen davon nachweisen muss. Spezielle Bestellungen müssen zu 100 % weiterberechnet werden, wenn sie nicht auf gleichwertige Weise verwendbar sind.

Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die vom Käufer übermittelt werden, werden von uns verarbeitet, um die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags zu ermöglichen und das Kundenmanagement zu ermöglichen. Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und in keinem Fall an Dritte weitergegeben, es sei denn, es wurde ausdrücklich zugestimmt oder sie werden an technische/logistische Dienstleister weitergegeben, um die Lieferung der Waren zu ermöglichen. Der Käufer hat (in bestimmten Fällen) ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung von Daten, Einschränkung der Verarbeitung, Übertragbarkeit, Einschränkung und Widerspruch. Diese Rechte können durch eine datierte, schriftliche oder elektronische Anfrage (mit einer Kopie des Personalausweises) ausgeübt werden. Wenn der Käufer der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einen Verstoß darstellt, hat er das Recht, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (GBA – www.datenschutzbehörde.be) (Drukpersstraat 35, 1000 Brüssel) einzureichen.

Zuständiges Gericht und anwendbares Recht

Auf alle unsere Vereinbarungen findet ausschließlich belgisches Recht Anwendung, und im Streitfall sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Hasselt zuständig, um darüber zu entscheiden. Wir behalten uns das Recht vor, vor dem für den Wohnsitz des Käufers zuständigen Gericht oder vor dem für den Ort zuständigen Gericht zu klagen, an dem die Verpflichtung, über die der Streit besteht, entstanden ist oder erfüllt werden muss.

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